Karriere ohne GrenzenWeiterbildungsstipendium
Aktuelles
- Im Weiterbildungsstipendium steigt zum 1. Januar 2020 der Förderhöchstbetrag von 7.200 Euro auf 8.100 Euro.
- In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten somit 2.700 Euro pro Jahr zur Verfügung.
- Der neue Höchstbetrag steht allen Stipendiatinnen und Stipendiaten zur Verfügung, die ab dem 1. Januar 2020 neu aufgenommen werden oder sich zu diesem Zeitpunkt noch im Programm befinden.
Wer kann gefördert werden?
- Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind.
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
- Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.
Welche Qualifizierungen müssen nachgewiesen werden?
- Die Berufsabschlussprüfung wurde mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden.
- Bewerber sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen.
- Die besondere Qualifikation wird durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachgewiesen.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
- Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre).
- Als Stipendiat können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums rückzahlungsfreie Zuschüsse von insgesamt 8.100 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen.
- Der IT-Bonus in Höhe von 250 Euro fördert die Anschaffung eines Computers.
- Pro Maßnahme wird ein Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten abgezogen.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
- anspruchsvolle Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
- anspruchsvolle Weiterbildungen, die der Entwicklung von Kompetenzen sowie der Persönlichkeitsbildung dienen (z.B. Sprachkurse, Fachpraktika im Ausland, EDV-Seminare) und
- Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister).
Wer ist für mich zuständig?
- Wenn Sie eine duale Berufsausbildung absolviert haben, wenden Sie sich in allen Fragen zum Weiterbildungsstipendium an die Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war.
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie bitte in Ihren Berufsausbildungsvertrag. Ihre Kammer / zuständige Stelle hat ihn gegengezeichnet.
Wie beantrage ich das Weiterbildungsstipendium?
- Mit dem Antrag auf Aufnahme (siehe nachfolgend "Dokumente zum Förderinstrument") können Sie sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben.
- Anlagen, die Sie bitte Ihrer Bewerbung beifügen, können Sie dem Antrag auf Aufnahme entnehmen.
- Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie an die Handwerkskammer Berlin, z.H. Herrn Wortmann, Blücherstraße 68, 10961 Berlin.
Hinweis: Maßgeblich für das Weiterbildungsstipendium sind die Richtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung (Stand: 01.01.2020). Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) hält weitere Informationen bereit.
Die → Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) hält weitere Informationen bereit.
Die „Hinweise und Erläuterungen zum Datenschutz für Bewerber/innen und Empfänger/innen von Stipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)“ finden Sie hier.