Aufstiegs-BAföG
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB, Aufstiegs-BAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFGB wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet.
Seit dem 01.08.2020 ist das neue Aufstiegs-BAföG in Kraft getreten.
Video: Das neue Aufstiegs-BAföG: die attraktivste Aufstiegsförderung aller Zeiten
Ansprechpartner
Sie haben Fragen und wünschen eine Beratung? Kein Problem. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Das Team Meisterschulen ist für Sie da und hilft Ihnen durch den bürokratischen Dschungel.
Fortbildungskosten
Gefördert werden einkommens- und altersunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie das Meisterprüfungsprojekt bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen.
Gültig ab 01. August 2020.
Unterhaltsbeitrag
Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Gültig ab 01. August 2020.
Einkommens- und Vermögensfreibeträge
Gültig ab 01. August 2020.
Das neue Aufstiegs-BAföG
Änderungen ab 01. August 2020 im Vergleich:
Weitere Informationen
Unter der Telefonnummer 0800-6 22 36 34 steht eine kostenlose Info-Hotline zum neuen BAföG bereit. Dort kann man auch entsprechende Broschüren und Faltblätter anfordern.
Wo kann das Aufstiegs-BAföG beantragt werden?
Ansprechpartner für Berlin sind die Bezirksämter:
- Antragsteller aus dem Westteil der Stadt sowie Mitte und Friedrichshain
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Antragsteller aus dem Ostteil der Stadt sowie Wedding und Reinickendorf
Bezirksamt Hohenschönhausen-Lichtenberg
Eine Antragsstellung ist ebenfalls online möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.info.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Bei Vollzeitmaßnahmen
- Personalausweis oder amtliche Meldebestätigung
- Formblätter A, B und Z sowie die Anlage 1 zum Formblatt A
- Verheiratete zusätzlich Anlage 2 zum Formblatt A und Nachweise über das Ehegatteneinkommen des Vor-Vorjahres (z.B. Maßnahmebeginn in 2020, dann Kopien Steuerbescheid 2018)
- Ausländer zusätzlich Anlage 3 zum Formblatt A und Passkopie/Aufenthaltsberechtigung
- Rechnung über die Höhe der Lehrgangsgebühren (nach Erhalt) bzw. Fortbildungsvertrag
- Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks (nach Erhalt)
- Nachweise über Schul, Berufs- und ggfs. Fortbildungsabschlüsse (z.B. Realschulabschluss, Gesellenbrief, Ausbildereignungsprüfung)
- Nachweise über Vermögen bei Antragstellung und Einkommen während der Maßnahme
- Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung während der Maßnahme
Bei Teilzeitmaßnahmen
- Personalausweis oder amtliche Meldebestätigung
- Formblätter A, B und Z
- Rechnung über die Höhe der Lehrgangsgebühren (nach Erhalt) bzw. Fortbildungsvertrag
- Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks (nach Erhalt)
- Nachweise über Schul, Berufs- und ggfs. Fortbildungsabschlüsse (z. B. Realschulabschluss, Gesellenbrief, Servicetechniker)
Bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung
- Nur bei Beantragung für eine weitere Aufstiegsfortbildung (z.B. Betriebswirt HwO) nachdem die erste Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister) abgeschlossen ist.
- Zu Ihrer Erleichterung können Sie für die Weiterförderung dieses Formblatt W – Folgeantrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung anstelle des Formblatts A – Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nutzen, wenn sich die Zuständigkeit der AFBG Bewilligungsstelle nicht ändert. Sollten Sie als Teilnehmer/in an einer Vollzeitmaßnahme die Versicherungen zu Einkommen und Vermögen auf Seite 2 dieses Formblatts nicht abgeben können, ist stattdessen Anlage 1 zu Formblatt A – Angaben zum Einkommen und Vermögen zu verwenden.
- Formblatt B
Antragsformulare
Hier können Sie die für Ihren Antrag erforderlichen Formulare herunterladen. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare senden Sie zusammen mit den restlichen Unterlagen an die für Sie zuständige AFBG-Stelle (Aufstiegs-BAföG müssen Sie immer dort beantragen, wo Sie gemeldet sind).
Wichtig! Die Bearbeitungszeit kann zwei bis drei Monate dauern. Beantragen Sie daher Ihr Aufstiegs-BAföG frühzeitig vor Beginn der Qualifizierung.
- Formblatt A – Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung
- Anlage 1 Formblatt A – Angaben zum Einkommen und Vermögen
- Anlage 2 Formblatt A – Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners
- Anlage 3 Formblatt A – Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer
- Formblatt B – Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte /die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang /mediengestützten Lehrgang
- Formblatt D – Antrag der Teilnehmerin/des Teilnehmers an einer Fortbildungsmaßnahme auf Aktualisierung nach § 17 AFBG in Verbindung mit § 24 Abs. 3 BAföG - nur bei Vollzeitmaßnahmen
- Formblatt F – Teilnahmenachweis
- Formblatt G – Antragsformular für die Bewilligung der Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase
- Formblatt M – Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit
- Formblatt W - Folgeantrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (gilt nur für ab der zweiten Aufstiegsfortbildung, z.B. Betriebswirt HwO)
- Formblatt Z – Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen
- Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der Fortbildung
Hinweise zum Datenschutz gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)