
Aufstiegs-BAföG
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB, Aufstiegs-BAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFGB wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet.
Seit dem 01.08.2020 ist das neue Aufstiegs-BAföG in Kraft getreten.
Video: Das neue Aufstiegs-BAföG: die attraktivste Aufstiegsförderung aller Zeiten
Ansprechpartner
Sie haben Fragen und wünschen eine Beratung? Kein Problem. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Das Team Meisterschulen ist für Sie da und hilft Ihnen durch den bürokratischen Dschungel.
Unterhaltsbeitrag
Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.

Das neue Aufstiegs-BAföG
Am 24.07.2024 hat das Bundeskabinett Verbesserungen beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sog. Aufstiegs-BAföG) beschlossen. Die Änderungen sollen ab Anfang 2025 in Kraft treten. Sobald dies der Fall ist werden wir Sie an dieser Stelle zeitnah informieren.
Die beschlossenenen Änderungen können hier nachgelesen werden.
Wo kann das Aufstiegs-BAföG beantragt werden?
Ansprechpartner für Berlin sind die Bezirksämter:
- Antragsteller aus dem Westteil der Stadt sowie Mitte und Friedrichshain
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Antragsteller aus dem Ostteil der Stadt sowie Wedding und Reinickendorf
Bezirksamt Hohenschönhausen-Lichtenberg
Eine Antragsstellung ist ebenfalls online möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.info.
Antragsformulare
Hier können Sie die für Ihren Antrag erforderlichen Formulare herunterladen. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare senden Sie zusammen mit den restlichen Unterlagen an die für Sie zuständige AFBG-Stelle (Aufstiegs-BAföG müssen Sie immer dort beantragen, wo Sie gemeldet sind).
Wichtig! Die Bearbeitungszeit kann zwei bis drei Monate dauern. Beantragen Sie daher Ihr Aufstiegs-BAföG frühzeitig vor Beginn der Qualifizierung.
- Formblatt A – Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung
- Anlage 1 Formblatt A – Angaben zum Einkommen und Vermögen
- Anlage 2 Formblatt A – Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners
- Anlage 3 Formblatt A – Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer
- Formblatt B – Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte /die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang /mediengestützten Lehrgang
- Formblatt D – Antrag der Teilnehmerin/des Teilnehmers an einer Fortbildungsmaßnahme auf Aktualisierung nach § 17 AFBG in Verbindung mit § 24 Abs. 3 BAföG - nur bei Vollzeitmaßnahmen
- Formblatt F – Teilnahmenachweis
- Formblatt G – Antragsformular für die Bewilligung der Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase
- Formblatt M – Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit
- Formblatt W - Folgeantrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (gilt nur für ab der zweiten Aufstiegsfortbildung, z.B. Betriebswirt HwO)
- Formblatt Z – Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen
- Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der Fortbildung
Hinweise zum Datenschutz gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)