Elektrotechniker an der Arbeit mit Stromkabeln
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Meistervorbereitungslehrgang für Elektrotechniker

Der optimale Aufbau der Meistervorbereitung

Ablauf MVL1



Kursangebot

Wählen Sie Ihre Kurse aus und werden Sie Meister/in!



Weitere Teil I&II Lehrgangstermine finden Sie  hier.



Weitere Teil III Lehrgangstermine finden Sie  hier.



 


Weitere Teil IV Lehrgangstermine finden Sie  hier.



Weitere Teil IV (7-Tage-Kurs) Lehrgangstermine finden Sie  hier.



Wissenswertes zur Meistervorbereitung für Elektrotechniker

Die modulare Ausbildung umfasst vier Teile:

  • Teil I: Erwerb berufspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten des Handwerks
  • Teil II: Vermittlung und Aneignung fachtheoretischer Kenntnisse des Handwerks
  • Teil III: wirtschaftlich-rechtliche Stoffgebiete
  • Ausbilder-Eignungsverordnung (wird als Teil IV der Meistervorbereitung anerkannt)

Ideal ist es, mit der Ausbilder-Eignungsverordnung und dem Teil III zu beginnen. Ein "Muss" ist es jedoch nicht. Ob schnellste Vorbereitung mit den Vollzeit-Kursen oder neben Ihrer Arbeit in unseren Teilzeit-Kursen - Sie haben die Wahl!

Während der Teilnahme am Meistervorbereitungslehrgang Elektrotechnik Teil I und Teil II können verschiedene Zusatzzertifikate / Qualifikationen erlangt werden. Die Kosten für diese sind in den Gesamtkosten des Meisterlehrgangs bereits enthalten. Betriebsbedingte Gründe können zu inhaltlichen Änderungen der nachfolgenden Qualifikationen führen. Hieraus resultiert kein Anspruch auf Erstattung.

  • Sachkundiger für den Anschluss von Anlagen und Geräten an das Niederspannungsnetz, Technische Regeln Elektroinstallation (TREI)

Werden bei der Teilprüfung „Elektro- und Sicherheitstechnik“ im Rahmen der Meisterprüfung mindestens 50% der Punkte erreicht, ist ein Eintrag in das Installateur-Verzeichnis als Sachkundiger für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz möglich. Die hierfür normalerweise aufzuwendenden Kosten sind in der Kursgebühr und den Zusatzkosten enthalten.

  • Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Nach dem Arbeitsschutzgesetz, DGUV-Vorschrift 2, müssen sich Arbeitgeber und Unternehmer in Deutschland in regelmäßigen Abständen durch Fachkräfte betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Bei Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten, bei der der Unternehmer selbst einen Teil der Aufgaben übernimmt, kann der Arbeitgeber oder ein verantwortlicher Mitarbeiter bei entsprechender Qualifikation den betrieblichen Arbeitsschutz selbst organisieren. Das Unternehmermodell hilft dem Unternehmer, seinen Betrieb im Hinblick auf den Arbeitsschutz zu organisieren und damit seinen rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz nachzukommen.

Der erste Baustein ist das "Grundseminar" zum Unternehmermodell, welches an zwei Samstagen zusätzlich besucht werden kann. Das hier zu erwerbende Zertifikat ist für eine spätere Selbstständigkeit wichtig.

Fachkoordinator Meistervorbereitungslehrgänge

Dr. Raik Hesse

Fachliche Beratung

Tel. 030 259 03 - 422

hesse--at--hwk-berlin.de

Meisterprüfung

Bitte stellen Sie vor Anmeldung zum Kurs den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.

Legen Sie bitte folgende Unterlagen im Original vor:

  • Gesellenprüfungszeugnis oder Facharbeiter im Prüfungshandwerk oder
  • ein anderes Gesellenprüfungszeugnis, Abschluss- oder Facharbeiterzeugnis und einen Nachweis über eine mehrjährige Berufstätigkeit im Meisterprüfungshandwerk
  • Personalausweis

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mittels gesonderter Formulare, die Ihnen die Geschäftsstelle gern zuschickt.

Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden.

Weitere Informationen

Stefan von Ende

Anmeldung und Information

Tel. +49 30 25903 - 332

von.ende--at--hwk-berlin.de

Fördermöglichkeiten

  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister-BAföG")
    Weiterbildungsstipendium
  • Bildungsgutschein (im Vollzeitkurs)
  • Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Berufliche Rehabilitation durch den Rententräger

Mehr erfahren!

 

Weitere Informationen zur Meisterausbildung allgemein

Kranken- und Pflegeversicherung

Bei Vollzeitlehrgängen empfehlen wir Ihnen vor Beginn Ihres Lehrganges den Versicherungsschutz Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung mit Ihrem Versicherungsträger abzuklären.

Unfallversicherung

Teilnehmer/-innen an Lehrgängen sind in der Regel über das BTZ bei der zuständigen Berufsgenossenschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ausnahmen bilden Teilnehmer, die bereits selbstständig sind beziehungsweise auf Veranlassung ihres Arbeitgebers am Kurs teilnehmen. Diese Teilnehmer sind über die eigene Berufsgenossenschaft bzw. die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert.

Hinweis zur Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub)

Arbeitnehmer haben unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen.

Weitere Informationen zur Bildungszeit finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unter folgendem Link: www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit

Sprechen Sie uns bei Interesse an, wir beraten Sie gern!