Wirtschafts- und Rechtskunde (Teil III) und Ausbildereignungsverordnung (Teil IV)

wenige Plätze

Garantierte Durchführung

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Gebühren

Kurs: 2.750,00 €

förderfähig

Unterricht

27.01.2025 - 17.04.2025

Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 408 Std.

Anmeldeschluss

26.01.2025

Lehrgangsort

Mehringdamm 14

10961 Berlin

Raum 406

Kontakt

Team Meisterschulen

Tel. 030 25903-436

meisterschulen--at--hwk-berlin.de

Unsere Servicezeiten

Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 300841-0

Teil III der Meisterprüfung (Wirtschafts- und Rechtskunde)

  • Rechnungswesen und Controlling
    Buchführung, Jahresabschluss und Grundzüge der Auswertung,  Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
  • Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
    Handwerk in Wirtschaft und Gesellschaft, Marketing, Organisation,  Personalwesen und Mitarbeiterführung, Finanzierung, Planung und Gründung
  • Rechtliche und steuerliche Grundlagen
    Bürgerliches Recht, Mahn- und Klageverfahren, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren, Handwerks- und Gewerberecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Sozial- und Privatversicherungen, Steuern
Ausbilder-Eignungsverordnung (Teil IV der Meisterprüfung)
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen

Dozent

Michael Schweickardt

Abschluss

Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf www.hwk-berlin.de/meisterpruefung oder per E-Mail an meisterpruefung@hwk-berlin.de

Teilnahmebedingungen

Gesellenbrief bzw. abgeschlossenen Berufsausbildung, bzw. FA-Brief Bezüglich aller Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte, sofern noch nicht geschehen, an das Referat Prüfungswesen der Handwerkskammer Berlin.

Förderung

  • Finanzierung durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) – „Meister-Bafög“
    Die Aufstiegsförderung kann von Handwerkern und anderen Fachkräften beantragt werden, die einen Fortbildungsabschluss zum Handwerksmeister anstreben und über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (Hwo) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
  • Förderung durch den Rententräger
    Eine Förderung durch den Rententräger ist in Einzelfällen möglich. Bitte kontaktieren Sie Ihren Berater rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn.

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