Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - gemäß DGUV Grundsatz 303-001

wenige Plätze

Garantierte Durchführung

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Gebühren

Kurs: 1.100,00 €

förderfähig

Unterricht

07.04.2025 - 17.04.2025

Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 80 Std.

Lehrgangsort

Mehringdamm 14

10961 Berlin

Raum 425

Kontakt

Sylvia Düring

Tel. 030 25903-424

duering--at--hwk-berlin.de

Unsere Servicezeiten

Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 104418-0

Theorie (Schwerpunktauswahl)

  • Elektrotechnische Grundlagen 
  • Begriffsklärung nach DIN-VDE 
  • Gefahren/ Wirkungen des elektrischen Stroms/ Verantwortung und Haftung 
  • Elektrischer Schlag, Maßnahmen zur Unfallverhütung nach DGUV-Vorschrift 3, Grundlagen der Erste Hilfe 
  • Grundlagen Messtechnik
  • Schutzmaßnahmen und deren Prüfung 

Praxis (Schwerpunktauswahl)

  • Grundschaltungen
  • Installationszonen - AP / UP 
  • Arten von Elektroherden und deren Anschluss 
  • Anschluss elektrischer Betriebsmittel und Prüfung der durchgeführten Arbeiten 
  • Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702

Ziel

Mit der Fortbildung erwerben Sie als Nichtelektroniker die Berechtigung, elektrotechnische Tätigkeiten fachgerecht und sicher auszuführen. Sie überzeugen mit einem anerkannten Abschluss, der Ihnen neue Perspektiven liefert und Ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt steigen lässt.

Zielgruppe

Handwerker, Umzugsfachkräfte, Hausmeister, Servicetechniker, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (in Industrie oder Handwerk)

Information

In Bereichen der Montage, der Reparatur bzw. des Kundendienstes fallen immer wieder Arbeiten an, die grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Möbelstück zusätzlich mit Beleuchtungskörpern oder Steckdosen ausgerüstet oder Herde und Motoren angeschlossen werden sollen. Solche gleichartigen, sich wiederholenden Tätigkeiten dürfen Nichtelektriker mit abgeschlossener Berufsausbildung durchführen, wenn sie über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügen und ihre Qualifikation in einer Prüfung nachgewiesen haben. Die Ausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (DGUV Grundsatz 303-001) schafft Rechtssicherheit für das Unternehmen und Handlungssicherheit für die Mitarbeiter, die mit der Ausübung von elektrotechnischen Arbeiten betraut werden. Wichtig: Das jeweilige Aufgabengebiet für die EFKFFT muss vom Arbeitgeber bzw. der fachlichen Führungskraft bestimmt werden. Der Betrieb sollte die Tätigkeiten der Fachkraft in einer Durchführungs- oder Arbeitsanweisung genau definieren.

Dozent

Sylvia Düring

Abschluss

Zertifikat der Handwerkskammer Berlin mit detaillierter Auflistung der vermittelten Seminarinhalte als Fachkundenachweis

Zusatzinformation

Sie möchten Arbeiten durchführen, die grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind? Mit der Zusatzqualifikation zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (EFKffT) gemäß DGUV Vorschrift 3 wird es möglich.

Förderung

  • Förderung für Soldaten – Berufsförderungsdienst (BFD)

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