Gerüstbauer
Überbetriebliche Lehrunterweisung
Im Rahmen der dreijährigen Ausbildung in dem Beruf Gerüstbauer/-in werden im ersten Lehrjahr überbetriebliche Lehrunterweisungen (ÜLU) für die Dauer von insgesamt 10 Wochen, im zweiten Lehrjahr 10 Wochen und im dritten Lehrjahr 5 Wochen im Bildungs- und Innovationszentrum (BIZWA) durchgeführt.
Die Lehrgänge dienen der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung und sind ein wichtiger Baustein im Dualen System der Berufsbildung in Deutschland. Sie sichern die gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung jedes Berufes im Handwerk.
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Ziele
Das Ziel der Überbetrieblichen Lehrunterweisung ist es, die betriebliche Ausbildung zu vertiefen und zu ergänzen. Technologien, die im Ausbildungsbetrieb nicht vermittelt werden können, werden geschult.
In der Unterweisungsgruppe können die Lehrlinge ihr Wissen austauschen und ihr eigenes Leistungsvermögen einschätzen.
Lehrgänge
- Holzbearbeitung
- Metallbearbeitung
- Betonbearbeitung
- Verankerungsarbeiten
- Vermessungsarbeiten
- Gerüstbau (Schwerpunkte sind SR-Gerüste und Systemgerüste)
- Gerüstbau (insbesondere Traggerüste, Hängegerüste und Sonderkonstruktionen)
- Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
- Bauaufzüge, Hubarbeitsbühnen, MKB
- Wetterschutzdächer
Fördermittelgeber
Fördermittelgeber Land Brandenburg
Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten: