Meistervorbereitungslehrgang Elektrotechnik Teil I und Teil II

ausgebucht

Garantierte Durchführung

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Gebühren

Kurs: 11.400,00 €

förderfähig

Unterricht

02.02.2026 - 04.11.2026

Mo. bis Do. von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 1360 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

02.02.2026

Lehrgangsort

Mehringdamm 14

10961 Berlin

Raum 302 Elektro

Kontakt

Team Meisterschulen

Tel. 030 25903-436

meisterschulen--at--hwk-berlin.de

Unsere Servicezeiten

Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

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Angebotsnummer 300880-0

Teil I (fachpraktischer Teil) und Teil II (fachtheoretischer Teil)

  • Grundlagen der Elektrotechnik, Elektronik, Digitaltechnik mit mathematischen Anwendungen 
  • Mess- und Regelungstechnik 
  • Anwendung der berufsbezogenen, sicherheitsrelevanten Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften 
  • Projektierung und Fachkalkulation 
  • Energie- und Gebäudetechnik 
  • Erneuerbare Energien 
  • Elektromobilität 
  • Steuerungstechnik, elektrische Maschinen, Gebäude-, Beleuchtungs- und Gerätetechnik 
  • aus den Bereichen Kommunikations- und Sicherheitstechnik: Datenübertragungstechnik, Telekommunikationstechnik, Gefahrenmeldetechnik und Meldetechnik 
  • aus dem Bereich Systemelektronik: Bussysteme, Leistungselektronik, Automatisierung, Auftragsabwicklung, Betriebsführung und Betriebsorganisation 

Während der Teilnahme am Meistervorbereitungslehrgang Elektrotechnik Teil I und Teil II können verschiedene Zusatzzertifikate/Qualifikationen erlangt werden:

  • Sachkundiger für den Anschluss von Anlagen und Geräten an das Niederspannungsnetz, Technische Regeln Elektroinstallation (TREI) 
  • Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" 

Ziel

Erlernen der praktischen und fachtheoretischen Kenntnisse zur Erlangung des Meisterbriefs im Elektrotechniker-Handwerk.

Zielgruppe

Gesellen des Elektrotechniker-Handwerks

Information

Aufgrund zunehmender Digitalisierung und immer schnellerer Produktinnovation in der Elektrotechnik haben der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) den Rahmenlehrplan für die Meistervorbereitung im Elektrotechniker-Handwerk mit dem Schwerpunkt Energie- und Gebäudetechnik im Juni 2020 aktualisiert.

Die Verordnung über das Meisterprüfungsbild und die Prüfungsanforderungen in den Teilen I+II der Meisterprüfung im elektrotechnischen Handwerk vom 17. Juni 2002, blieben hierbei unverändert. Die Verordnung und die Prüfungsanforderungen tragen weiterhin wesentlich dazu bei, dass die Meisterprüfung und damit der große Befähigungsnachweis nach wie vor die zentrale Grundlage für die Qualitätssicherung in den elektrotechnischen Betrieben ist.

Der neue Rahmenlehrplan 2020 wird in allen nach dem 01.01.2021 beginnenden Elektrotechnik Meistervorbereitungslehrgänge am Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Berlin gelehrt.

Bitte beachten Sie bei der Planung für Teil I&II der Meistervorbereitung, dass die Prüfung bis ca. 3 Monate nach Lehrgangsende stattfinden kann.

Folgende Lehrbücher werden zum Kursbeginn an alle Teilnehmende ausgegeben:

  • Tabellenbuch Elektrotechnik, Europa Lehrmittel, ISBN: 9783808537855
  • Formeln Elektrotechnik PLUS +, Europa Lehrmittel, ISBN: 9783758530289

Dozent

Raik Hesse

Abschluss

Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf www.hwk-berlin.de/meisterpruefung oder per E-Mail an meisterpruefung@hwk-berlin.de

Teilnahmebedingungen

Gesellenbrief des Elektrotechniker-Handwerks

Bitte stellen Sie vor Anmeldung zum Lehrgang den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung. Haben Sie bereits eine Zulassung, dann wenden Sie sich bitte für die Anmeldung zur Prüfung an die Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse bei der Handwerkskammer Berlin.

Förderung

  • Finanzierung durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) – „Meister-Bafög“
    Die Aufstiegsförderung kann von Handwerkern und anderen Fachkräften beantragt werden, die einen Fortbildungsabschluss zum Handwerksmeister anstreben und über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (Hwo) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
  •  Förderung durch die Agentur für Arbeit
    Eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III ist in Einzelfällen in Absprache mit dem Arbeitsberater möglich. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung.
  • Förderung durch den Rententräger
    Eine Förderung durch den Rententräger ist in Einzelfällen möglich. Bitte kontaktieren Sie Ihren Berater rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn.

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