Gebäudeenergieberater/-in (HWK)

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 2.500,00 €

Unterricht

19.02.2025 - 24.05.2025

Mittwoch von 17.00 bis 20.15 Uhr und Freitag von 13.30 bis 20.30 Uhr sowie Samstag von 8.00 bis 15.00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 240 Std.

Lehrgangsort

Mehringdamm 14

10961 Berlin

Raum 402 EDV (Elektro)

Kontakt

Sylvia Düring

Tel. 030 25903-424

duering--at--hwk-berlin.de

Unsere Servicezeiten

Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 104364-0

Ziel

Als Gebäudeenergieberater/-in verfügen Sie über ein fundiertes, praxisorientiertes Wissen und fachübergreifende Kompetenzen. Sie analysieren Gebäude unter energetischen Gesichtspunkten, beraten Kunden bei der Planung und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen, erstellen Konzepte zur energetischen Modernisierung und stellen Energieausweise für Wohngebäude aus.

Der erfolgreiche Abschluss "Gebäudeenergieberater/-in (HWK)" berechtigt Sie:
1. Energieausweise für bestehende Wohngebäude auszustellen
2. zur Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena)

Zielgruppe

Meister/-in, Techniker/-in, Ingenieur/-in, Architekt/-in

Information

Der Energieverbrauch von Gebäuden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes durch guten baulichen Wärmeschutz und moderner Heizungsanlagen zu optimieren, ist derzeit eine der wirksamsten Möglichkeiten der Energieeinsparung. Die Energieeinsparverordnung fordert bei Neuvermietung oder Verkauf von Immobilien den Energieausweis. Hier eröffnet sich ein riesiger Markt für Spezialisten - ein Mark für Gebäudeenergieberater/-innen.

Abschluss

Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf www.hwk-berlin.de/fortbildungspruefung oder per E-Mail fortbildungspruefung@hwk-berlin.de

Zusatzinformation

Als Gebäudeenergieberater/-in sind Sie in der Lage, Kunden bei der Planung und Umsetzung von energiesparenden Maßnahmen und bei der Modernisierung von Altbauten zu beraten.

Teilnahmebedingungen

Meisterbrief in einem der folgenden Handwerke (gemäß § 2 Abs. 1):

  • Maurer
  • Beton- und Stahlbetonbaue
  • Zimmere
  • Stuckateu
  • Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Elektrotechniker
  • Schornsteinfeger

Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Zulassung zur Prüfung ist vor Lehrgangsbeginn vom Teilnehmer selbst in der Handwerkskammer Berlin im Referat Prüfungswesen zu beantragen.

Anfahrt