Angebotsnummer 104358-0
Zusatzausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" gemäß HwO, DGUV Grundsatz 303-0013
Im Bereich der Montage, der Reparatur bzw. des Kundendienstes fallen immer wieder Arbeiten an, die grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Möbelstück zusätzlich mit Beleuchtungskörpern oder Steckdosen ausgerüstet werden muss. Solche gleichartigen, sich wiederholenden Tätigkeiten dürfen Nichtelektriker mit abgeschlossener Berufsausbildung durchführen, wenn sie über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügen und ihre Qualifikation in einer Prüfung nachgewiesen haben.
Theorie (Schwerpunktauswahl)
- Elektrotechnische Grundlagen
- Begriffsklärung nach DIN-VDE
- Gefahren/ Wirkungen des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen und deren Prüfung
- Elektrischer Schlag, Maßnahmen zur Unfallverhütung nach DGUV-Vorschrift 3, Grundlagen der Erste Hilfe
Praxis (Schwerpunktauswahl)
- Schaltungen (Ausschaltung, Wechselschaltung, ...)
- Installationszonen - AP / UP
- Schutzbereiche, Schutzmaßnahmen mit / ohne Schutzleiter
- Arten von Elektroherden und deren Anschluss
- Anschluss elektrischer Betriebsmittel und Prüfung der durchgeführten Arbeiten
- Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702
Ziel
Mit der Fortbildung erwerben Sie als Nichtelektroniker die Berechtigung, elektrotechnische Tätigkeiten fachgerecht und sicher auszuführen. Sie überzeugen mit einem anerkannten Abschluss, der Ihnen neue Perspektiven liefert und Ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt steigen lässt.
Zielgruppe
Handwerker, Umzugsfachkräfte, Hausmeister, Servicetechniker, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (in Industrie oder Handwerk)
Information
Im Bereich der Montage, der Reparatur bzw. des Kundendienstes fallen immer wieder Arbeiten an, die grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Möbelstück zusätzlich mit Beleuchtungskörpern oder Steckdosen ausgerüstet werden muss. Solche gleichartigen, sich wiederholenden Tätigkeiten dürfen Nichtelektriker mit abgeschlossener Berufsausbildung durchführen, wenn sie über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügen und ihre Qualifikation in einer Prüfung nachgewiesen haben. Die Ausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (DGUV Grundsatz 303-001) schafft Rechtssicherheit für das Unternehmen und Handlungssicherheit für die Mitarbeiter, die mit der Ausübung von elektrotechnischen Arbeiten betrauten werden.
Dozent
Sylvia Düring
Abschluss
Zertifikat der Handwerkskammer Berlin
Zusatzinformation
Sie möchten Arbeiten durchführen die grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind wie zum Beispiel ein Möbelstück zusätzlich mit Beleuchtungskörpern auszurüsten? Mit der Zusatzqualifikation zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (EFKffT) gemäß HwO, DGUV Vorschrift 3 wirds möglich.