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KMU Förderung

Auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe (Punkt 2.2.1 der Richtlinie) wird die Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements mit 300,00 bis 3.000,00 € pro Teilnehmer sowie die Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern (Punkt 2.2.2 der Richtlinie) gefördert.

Die beteiligten KMU müssen mindestens 30% zu den Ausgaben der Qualifizierungen beisteuern.

Der Qualifizierungsbedarf muss aus einer gültigen Qualifikationsanalyse hervorgehen. Ein Muster einer Qualifikationsbedarfsanalyse können vor Antragstellung heruntergeladen werden. Auch die zu führenden Teilnehmerlisten werden bereitgestellt.

Die Antragsunterlagen müssen mindestens 6 Wochen und höchstens 12 Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn elektronisch über das LASA-Portal eingereicht werden.



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